asseso AG Aschaffenburg

Gefahrgut

gemäß ADR, RID und IMDG-Code

Wir unterstützen und beraten Sie bei dem Transport von gefährlichen Gütern und den damit verbundenen Tätigkeiten

Unsere Gefahrgutleistungen

Kennzeichnung

Wir helfen Ihnen bei der Festlegung der erforderlichen Gefahrgut-Kennzeichnung und Bezettelung für Versandstücke, Umverpackungen, Container und Fahrzeugen und überprüfen bestehende Kennzeichnung auf Konformität.

Dokumentation

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der Begleitpapiere und stellen Ihnen geeignete Vorlagen zur Verfügung. Dazu zählen beispielsweise Beförderungspapiere, schriftliche Weisungen und IMO-Erklärungen.

Grundschulung

Im Rahmen dieser Grundschulung vermitteln wir allgemeine Vorschriften des Gefahrguttransports. Dazu zählen unter anderem Informationen zu Gefahrgutklassen, zur Kennzeichnung sowie Beförderungsvorschriften.

Unterweisung Mitarbeiter

Die Unterweisung umfasst sowohl die allgemeinen Vorschriften zum Umgang mit Gefahrgut als auch eine tätigkeitsspezifische Unterweisung und Sicherheitsunterweisung.

Vor-Ort-Begehung

Wir prüfen und überwachen Ihre gefahrgutrelevanten Arbeitsabläufe, Verpackungen und Ausrüstungen direkt vor Ort. Die Leistungen passen wir dabei je nach Bedarf an Ihren Aufgabenbereich an.

Unfallbericht

Für meldepflichtige Ereignisse, fertigen wir die benötigten Unfallberichte an. Der Bericht enthält alle erforderlichen Auskünfte für die zuständige Behörde.

Jahresbericht

Wir erstellen den Jahresbericht über die Tätigkeiten des Unternehmens in Bezug auf die Gefahrgutbeförderung eines Geschäftsjahres.

Externer Gefahrgutbeauftragter

Wir übernehmen die Aufgabe des Gefahrgutbeauftragten für Ihr Unternehmen und unterstützen Sie durch Überwachung, Berichtanfertigung, Beratung im Gefahrguttransport und weitere Tätigkeiten.

Beratungsservice

Wir beraten Sie beim Thema Gefahrgut und bieten Ihnen schnelle Unterstützung um Probleme beim Gefahrguttransport zu lösen.

Was ist beim Transport von Gefahrgut zu beachten?

Beim Transport von Gefahrgut sind verschiedene Vorschriften zu beachten, die verschiedene Aspekte der Beförderung regeln. Dazu gehören unter anderem die Auswahl geeigneter und geprüfter Verpackungen und Beförderungsmittel und deren korrekte Kennzeichnung sowie besondere Anforderungen bei der Handhabung und Verstauung des Gefahrguts. Für die verschiedenen Verkehrswege (Straße, Schiene, Binnensee, See und Luft) gibt es auch verschiedene Transportvorschriften. Dadurch kann sich der Transport desselben Gefahrguts je nach Transportart unterscheiden. Zusätzlich sind auch verschiedene nationale Gesetze zu beachten.

Weitere Leistungen, die mit Gefahrgut zusammenhängen

Sicherheitsdatenblatt

Wir erstellen und aktualisieren Ihre Sicherheitsdatenblätter. Durch unsere langjährige Erfahrung im Chemikalienrecht und in der Gefahrstoffbewertung helfen wir Ihnen schnell, zuverlässig und termingerecht.

Poison Centre Notification & UFI

Wir führen für Sie die Poison Centre Notification (PCN) durch und sorgen dafür, dass beim UFI-Code die zu Ihrem Produkt passenden Informationen zu finden sind.

FAQ zu Gefahrgut

In den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter werden Stoffe mit verschiedenen Gefahren reguliert. Darunter fallen unter anderem Stoffe, die explosiv, entzündbar, giftig, radioaktiv oder ätzend sind, aber auch Batterien oder erwärmte Stoffe sind von den Vorschriften betroffen. Die genauen Vorgaben und Definitionen unterscheiden sich auch je nach Verkehrsweg (Straße, Schiene, Binnensee, See, Luft)

Ist ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter über die Verkehrsträger Straße, Eisenbahn, Binnenschiff oder Seeschiff beteiligt, so muss das Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten benennen. Dazu zählt nicht nur die Beförderung selbst, sondern beispielsweise auch das Verpacken oder das Be- und Entladen.

Ja, die Vorschriften nennen verschiedene Ausnahmen. Darunter zählen beispielsweise Beförderungen im militärischen Bereich, Beförderungen von freigestellten Gütern oder Unternehmen, die die Beförderung nicht als Haupt- oder Nebentätigkeit ausführen. Ob die genauen Ausnahmeregelungen zutreffen, ist immer individuell zu prüfen.

Ein Gefahrgutbeauftragter muss im Besitz eines Schulungsnachweises gemäß 1.8.3.18 ADR/RID/ADN sein. Dieser ist alle fünf Jahre zu erneuern und ist verkehrsträgerspezifisch. 
Die Funktion des Gefahrgutbeauftragten kann entweder von einer unternehmensinternen Person übernommen oder an einen externen Gefahrgutbeauftragten übertragen werden.

Nein, pauschal kann nicht gesagt werden, dass keine Transportvorschriften zu beachten sind. Die jeweils zutreffende Freistellung oder Sondervorschrift ist genau zu prüfen, da hier gegebenenfalls aufgeführt ist, welche Vorschriften auch weiterhin anzuwenden sind.