Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis asseso AG

Meldung gefährlicher Gemische nach Anhang VIII CLP

Mit der Einführung des harmonisierten Meldeverfahrens gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wird die Produktmeldung gefährlicher Gemische innerhalb der EU vereinheitlicht. Die bisherigen nationalen Verfahren werden dadurch ersetzt oder ergänzt. In Deutschland erfolgt die Umsetzung über das Chemikaliengesetz (ChemG).

Die Meldung ist erforderlich für alle gesundheits- oder physikalisch gefährlichen Gemische, die in Verkehr gebracht werden – unabhängig davon, ob sie für Verbraucher, professionelle Anwender oder ausschließlich industrielle Zwecke bestimmt sind. Gemische, die ausschließlich umweltgefährlich sind, unterliegen keiner PCN-Meldepflicht.

Meldepflicht und UFI-Code

Kernbestandteil jeder Meldung ist der UFI-Code (Unique Formula Identifier), der auf dem Etikett des Produkts angegeben wird. Zusammen mit der PCN stellt er sicher, dass nationale Giftinformationszentren im Notfall auf vollständige Produktdaten zugreifen können.

Wer muss melden?

Die Verantwortung liegt beim nachgeschalteten Anwender (Hersteller eines Gemisches in der EU) oder beim Importeur, der ein gefährliches Gemisch in die EU einführt. Auch Lohnhersteller, Umfüller sowie in bestimmten Fällen Rebrander gelten als meldepflichtig. In der Praxis muss oft im Einzelfall geklärt werden, wer in der Lieferkette für die Meldung verantwortlich ist.

Der Händler ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle verkauften Produkte für die jeweiligen Vertriebsländer zuvor auch gemeldet wurden.

Wir übernehmen auf Wunsch die vollständige Durchführung der Meldung für Sie – inklusive Abstimmung mit Vorlieferanten und Verwaltung vertraulicher Rezepturanteile über das MiM-Verfahren (Mixture in Mixture).

Was ist zu melden?

Die Meldung erfolgt über das ECHA Submission Portal oder via IUCLID. Erforderlich sind u. a.:

  • Einstufung und Kennzeichnung nach CLP
  • Vollständige Rezeptur (nicht nur Angaben aus Abschnitt 3 des SDB)
  • UFI-Code
  • toxikologisch Informationen
  • physikalische Daten (z. B. pH-Wert, Aggregatzustand, Farbe)
  • Produktkategorie nach EuPCS (European Product Categorisation System)
  • Verpackungsdaten

Mit Unterstützung unserer Compliance-Berater stellen Sie sicher, dass Ihre Meldung formal korrekt, vollständig und fristgerecht erfolgt – unabhängig davon, ob Sie selbst Hersteller, Händler oder Importeur sind.