asseso AG Aschaffenburg

Poison Centre Notification (PCN)

für Ihre Vertriebsländer in der EU

Rechtssichere Meldung durch unsere Experten

So werden PCN durchgeführt

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Zusammenstellung Daten

Für die Poison Centre Notification (PCN) werden eine Vielzahl an Daten und Informationen benötigt. Eine Checkliste können Sie hier einsehen. Sollten Sie Fragen haben, unterstützen Sie unsere Experten gerne bei der Beschaffung der Informationen.

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Vertriebsländer bestimmen

Die Meldung muss in allen EU-Ländern erfolgen, in denen das Produkt durch Sie und Ihre Kunden in Verkehr gebracht wird. Teile der Meldung müssen dabei in den jeweiligen Landessprachen erfolgen.

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Eingabe der Daten

Die Eingabe der Daten erfolgt zentral über das Poison Centre Notification Portal der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Unsere erfahrenen Mitarbeiter erstellen die Meldungen schnell, zuverlässig und termingerecht.

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Aktualisierung

Eine Poison Centre Notification (PCN) nach CLP-Verordnung (Anhang VIII) muss unverzüglich aktualisiert werden, wenn sich relevante Informationen ändern, die für Giftnotrufzentralen wichtig sind.

Wann benötigen Sie eine Poison Centre Notification?

Es müssen nur Gemische gemeldet werden die als gefährlich aufgrund gesundheitlicher oder physikalischer Gefahren eingestuft sind. Gemische die nur als umweltgefährlich eingestuft sind, müssen nicht gemeldet werden. Für Stoffe muss keine Meldung erfolgen. Eine freiwillige Meldung ist für alle Gemische möglich.

Haben Sie Fragen ob Ihr Produkt betroffen ist?

Weitere Dienstleistungen, die mit PCN und UFI zusammenhängen

Sicherheitsdatenblatt

Wir erstellen und aktualisieren Ihre Sicherheitsdatenblätter. Durch unsere langjährige Erfahrung im Chemikalienrecht und in der Gefahrstoffbewertung helfen wir Ihnen schnell, zuverlässig und termingerecht.

Checkliste PCN

Für die Durchführung einer Poison Centre Notification benötigen wir folgende Informationen:

  • Produktname
  • Informationen zum meldenden Unternehmen
  • Rezeptur (Identität und Konzentration aller Inhaltsstoffe, Vorgaben zur Angabe von Konzentrationsbereichen aus Anhang VIII, CLP-VO sind zu beachten)
  • pH-Wert (wenn anwendbar)
  • Verpackungsart und –größe
  • Produktkategorie (EuPCs)
  • CLP-Einstufung und Kennzeichnung
  • Aggregatszustand / Farbe / Form
  • Toxikologische Information entsprechend Abschnitt 11 SDB (in den geforderten Sprachen aller Vertriebsländer)
  • Produktinformationen (Handelsnamen, Verwendungskategorien)
  • Unique Formula Identifier (UFI)

Wenn Sie die genannten Informationen nicht vollständig zur Verfügung haben – melden Sie sich gerne bei uns. Wir prüfen ob die vorliegenden Daten ausreichend sind und helfen bei der Beschaffung fehlender Informationen.

FAQ zur Poison Centre Notification

Meldepflichtig sind Importeure (in die EU) und nachgeschaltete Anwender, die ein gefährliches Gemisch erstmals in der EU (+ Island, Lichtenstein, Norwegen) in Verkehr bringen. Auch Re-Branding kann eine eigene PCN erfordern.

Der UFI (Unique Formula Identifier) ist ein 16-stelliger Code, der bei der Kontaktaufnahme mit einer Giftinformationsstelle eine eindeutige Zuordnung des Produkts zu dessen Zusammensetzung ermöglicht.
Er muss auf dem Etikett stehen und in der PCN-Meldung angegeben werden. Im Rahmen der PCN wird die Rezeptur des Produkts an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) gemeldet und damit die Zuordnung sichergestellt.

Mehr über die Pflicht zur Aktualisierung erfahren (PCN)

Eine Poison Centre Notification (PCN) muss immer dann aktualisiert werden, wenn sich Zusammensetzung, Gefahreneinstufung, toxikologische Daten oder Produktidentität ändern und dies Auswirkungen auf die Notfallbehandlung haben kann.

Eine Änderung kann durch die Änderung der Zusammensetzung erforderlich sein (hier können auch kleine Änderungen relevant sein). Auch die Anpassung der Einstufung und Kennzeichnung des Gemischs oder einzelner Inhaltsstoffe kann eine Aktualisierung der PCN mit sich bringen – genau wie neue Erkenntnisse zu Auswirkungen auf die Gesundheit oder anzupassende Erste-Hilfe-Maßnahmen.

Ändert sich der Produktidetifikator (Handelsname oder UFI) oder die Verwendungsart muss die PCN ebenfalls überarbeitet werden.