Verschiebung der Sorgfaltspflicht bei Batterien
31.07.2025
Durch Änderungsverordnung (EU) 2025/1561 vom 18.07.2025 verschieben sich Pflichten der Wirtschaftsakteure hinsichtlich der Sorgfaltspflicht von Batterien. Betroffene Akteure sind ab dem 18.08.2027 verpflichtet ein Managementsystem zu führen, ein Risikomanagement zu betreiben und Informationspflichten einzuhalten.
Verbot von UV-328
31.07.2025
Verordnung 2025/843 vom 05.05.2025 ergänzt Anhang I der POP-Verordnung um einen weiteren Stoff. Zum 04.08.2025 wird UV-328 (CAS-Nr. 25973-55-1) verboten. Der Stoff wird beispielsweise in UV-Schutzmitteln, Elektrogeräten, Schutzfolien, reflektierenden Schildern und Sicherheitsgläsern verwendet. Entsprechend des Anhangs der Änderungsverordnung gelten einige Ausnahmen zu diesem Verbot.