Verordnung 2025/843 vom 05.05.2025 ergänzt Anhang I der POP-Verordnung um einen weiteren Stoff. Zum 04.08.2025 wird UV-328 (CAS-Nr. 25973-55-1) verboten. Der Stoff wird beispielsweise in UV-Schutzmitteln, Elektrogeräten, Schutzfolien, reflektierenden Schildern und Sicherheitsgläsern verwendet. Entsprechend des Anhangs der Änderungsverordnung gelten einige Ausnahmen zu diesem Verbot.