
Die Kennzeichnung von Produkten und ihren Verpackungen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die zahlreiche gesetzliche Anforderungen berücksichtigt. Je nach Produktart greifen unterschiedliche Regelwerke – etwa die CE-Richtlinien mit ihren harmonisierten Normen, die Vorgaben aus WEEE und RoHS für Elektrogeräte oder die Vorschriften der Verpackungsverordnung. Für chemische Produkte gelten zusätzliche Pflichten, etwa aus der CLP-Verordnung (GHS) sowie spezialgesetzliche Regelungen, beispielsweise für Biozide oder Reinigungsmittel.
Im Mittelpunkt stehen die Klärung des erforderlichen Umfangs an Pflichtangaben, deren Platzierung und die einzuhaltenden Schriftgrößen. Auch die Kennzeichnung aller Verpackungsebenen – von der Einzelverpackung bis zur Transportverpackung – muss berücksichtigt werden. Je nach Produkttyp kann zudem das Anbringen tastbarer Gefahrenhinweise oder eines kindersicheren Verschlusses verpflichtend sein. Verpflichtend sind in vielen Fällen auch Angaben wie CE-Kennzeichen, UFI-Code, Recycling- oder Entsorgungshinweise. Darüber hinaus gelten für den Onlinehandel ergänzende Anforderungen an die Bereitstellung produktbezogener Informationen.
Gerade bei internationalen Lieferketten, bei kombinierten Produktfunktionen oder mehrsprachigen Etiketten sind häufig Detailfragen zu klären. Auch mögliche Kennzeichnungserleichterungen müssen im Einzelfall sorgfältig geprüft werden.
Unsere Beratung unterstützt bei der rechtskonformen und praxistauglichen Gestaltung Ihrer Produktkennzeichnung. Wir prüfen Label und Verpackungselemente vor Produktionsbeginn und helfen, typische Fehlerquellen zu vermeiden – bevor Marktaufsichtsbehörden dies tun.