
Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt
Die Konformitätserklärung ist das zusammenfassende Ergebnis interner und externer Prüfungen zur Einhaltung rechtlicher Vorgaben für Materialien mit Lebensmittelkontakt. Sie bestätigt, dass ein Produkt die geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt – und somit verkehrsfähig ist. Für bestimmte Materialien gelten eigene Verordnungen mit spezifischen Anforderungen – darunter Kunststoffe (auch recycelte), Keramik sowie Metalle.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Endprodukt, eine Produktkomponente oder eine Verpackung handelt – alle Elemente mit Lebensmittelkontakt müssen die Anforderungen erfüllen.
Genau hinsehen – gerade bei komplexen Produkten
Viele Materialien sind nicht auf den ersten Blick erkennbar:
- Antihaftbeschichtungen enthalten oft Kunststoffanteile
- Emaillierte Produkte gelten rechtlich als Keramik
- Innenbeschichtungen von Konservendosen können Epoxyderivate enthalten
Unsere Unterstützung – von der Dokumentation bis zur Konformitätserklärung
Wir unterstützen Sie bei der Konformität Ihrer Produkte punktuell oder als Full-Service-Dienstleistung. Unser Angebot umfasst:
- die Plausibilisierung vorhandener Unterlagen und Prüfberichten,
- Koordination zusätzlicher Prüfungen,
- die Zusammenstellung der technischen Dokumentation,
- sowie die Zusammenstellung aller Kennzeichnungselemente.
Mit asseso erfüllen Sie Ihre Pflicht zur Lebensmittelkonformität – rechtssicher und nachvollziehbar.