Wir überprüfen Ihre bestehende technische Dokumentation oder Prüfberichte auf Plausibilität.
Wir detektieren die benötigten Prüfungen für Ihr Produkt, suchen ein passendes Labor, übernehmen die Kommunikation mit dem Labor und der bewerten den resultierenden Prüfbericht.
Wir unterstützen Sie mit der Zusammenstellung der technischen Dokumentation für Ihr Produkt.
Wir stellen die für Ihr Produkt benötigten Kennzeichnungselemente zusammen.
Die Konformitätserklärung ist das zusammenfassende Ergebnis interner und externer Prüfungen zur Einhaltung rechtlicher Vorgaben für Materialien mit Lebensmittelkontakt. Sie bestätigt, dass ein Produkt die geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt – und somit verkehrsfähig ist. Für bestimmte Materialien gelten eigene Verordnungen mit spezifischen Anforderungen – darunter Kunststoffe (auch recycelte), Keramik sowie Metalle.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Endprodukt, eine Produktkomponente oder eine Verpackung handelt – alle Elemente mit Lebensmittelkontakt müssen die Anforderungen erfüllen.
Wir helfen Ihnen beim Aufbau eines Materialdatenmanagements und der Umsetzung von Material Compliance Anforderungen.
Viele Materialien sind nicht auf den ersten Blick erkennbar:
Lebensmittelkontaktmaterialien sind Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen oder unter normalen Bedingungen damit in Kontakt kommen können. Dazu zählen beispielsweise Verpackungen, Küchenutensilien, Behälter, Beschichtungen oder Maschinenbauteile (Schläuche, Dichtungen, Transportbänder, etc.), die in der Lebensmittelherstellung zum Einsatz kommen.
Betroffen sein können unter anderem Verpackungen, Kunststoffe, Papier- und Kartonmaterialien, Silikone, Metalle, Druckfarben, Klebstoffe oder technische Komponenten mit Lebensmittelkontakt.
Für Lebensmittelkontaktmaterialien gelten verschiedene europäische und nationale Vorschriften. Dazu zählen insbesondere die Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 sowie – abhängig vom Material – weitere spezifische Regelungen, beispielsweise für Kunststoffe.
Für bestimmte Materialgruppen – insbesondere Kunststoffe und Keramik – sind Konformitätserklärungen gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus können sie entlang der Lieferkette als wichtiger Nachweis für die Materialkonformität erforderlich sein.
Eine Konformitätserklärung enthält typischerweise Informationen zum Material, zu eingesetzten Stoffen, relevanten Beschränkungen, vorgesehenen Verwendungsbedingungen sowie zu den zugrunde liegenden Rechtsvorschriften und Prüfungen.
Migrationsprüfungen dienen dazu zu bewerten, ob Stoffe aus einem Material oder Gegenstand auf Lebensmittel übergehen können. Dabei werden verschiedene Bedingungen wie Temperatur, Kontaktzeit oder Lebensmittelarten berücksichtigt.
Ob Prüfungen erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Material, der vorgesehenen Verwendung, bestehenden Datenlagen sowie den regulatorischen Anforderungen ab. Nicht jedes Produkt benötigt automatisch dieselben Prüfungen oder Nachweise.
Verantwortlich ist grundsätzlich das Unternehmen, das das Produkt in Verkehr bringt. Je nach Rolle innerhalb der Lieferkette können unterschiedliche Dokumentations- und Nachweispflichten bestehen.
Lebensmittelkontaktmaterialien erfordern häufig eine enge Abstimmung entlang der Lieferkette. Informationen zu Materialien, eingesetzten Stoffen, Prüfungen oder Verwendungsbedingungen müssen nachvollziehbar dokumentiert und weitergegeben werden.
Typische Herausforderungen sind unvollständige Lieferantendokumentationen, fehlende Stoffinformationen, uneinheitliche Konformitätserklärungen oder Unsicherheiten bei Mehrschichtmaterialien und komplexen Lieferketten.