Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis asseso AG

Gemäß § 6 Absatz 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist jedes Unternehmen verpflichtet, ein Verzeichnis aller im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen – das sogenannte Gefahrstoffkataster. Erfasst werden nicht nur Produktionsrohstoffe, sondern auch alltägliche Hilfsmittel wie Reinigungs- oder Desinfektionsmittel.

Das Gefahrstoffkataster beinhaltet für jeden Stoff Angaben zu Verwendungsbereichen, verwendeten Mengen, Einstufung und Kennzeichnung, Gefährdungspotenzial sowie einsatzbezogenen Arbeitsplätzen. Mindestens folgende Angaben müssen enthalten sein:

  1. Bezeichnung des Gefahrstoffs
  2. Einstufung oder Beschreibung der gefährlichen Eigenschaften
  3. Mengenbereiche, in denen der Gefahrstoff im Betrieb verwendet wird
  4. Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte exponiert sein können
  5. Verweis auf das entsprechende Sicherheitsdatenblatt (SDB)

Grundlage der Einträge bildet in der Regel das Sicherheitsdatenblatt. Daraus leiten sich zentrale Pflichten ab, wie zur Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten, zur Lagerung oder zur Umsetzung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen.

Das Kataster ist nicht nur ein zentrales Instrument im Arbeitsschutz, sondern auch eine prüfpflichtige gesetzliche Anforderung. Es muss aktuell gehalten und von einer fachkundigen Person geführt werden – diese muss nicht zwingend im Unternehmen selbst tätig sein.

Wir übernehmen für Sie die Pflege des Gefahrstoffkatasters und unterstützten bei der Auswahl weniger gefährlicher Alternativen. So stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen gesetzeskonform handelt und gleichzeitig den Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeitenden verbessert.