Wir übernehmen für Sie die Erstellung des Gefahrstoffkatasters und unterstützten bei der Auswahl weniger gefährlicher Alternativen. So stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen gesetzeskonform handelt und gleichzeitig den Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeitenden verbessert.
Nach der Erstellung ist sicherzustellen, dass alle Informationen im Gefahrstoffkataster immer auf dem aktuellen Stand sind. Eine Aktualisierung ist bei jeden neuen oder angepassten Sicherheitsdatenblatt notwendig. Generell ist eine jährliche Überprüfung des gesamten Katasters zu empfehlen.
Gemäß § 6 Absatz 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist jedes Unternehmen verpflichtet, ein Verzeichnis aller im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen – das sogenannte Gefahrstoffkataster. Erfasst werden nicht nur Produktionsrohstoffe, sondern auch alltägliche Hilfsmittel wie Reinigungs- oder Desinfektionsmittel.
Grundlage der Einträge bildet in der Regel das Sicherheitsdatenblatt. Daraus leiten sich zentrale Pflichten ab, wie zur Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten, zur Lagerung oder zur Umsetzung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen.
Das Kataster ist nicht nur ein zentrales Instrument im Arbeitsschutz, sondern auch eine prüfpflichtige gesetzliche Anforderung. Es muss aktuell gehalten und von einer fachkundigen Person geführt werden – diese muss nicht zwingend im Unternehmen selbst tätig sein.
Wir erstellen und aktualisieren Ihre Sicherheitsdatenblätter. Durch unsere langjährige Erfahrung im Chemikalienrecht und in der Gefahrstoffbewertung helfen wir Ihnen schnell, zuverlässig und termingerecht.
Wir führen für Sie die Poison Centre Notification (PCN) durch und sorgen dafür, dass beim UFI-Code die zu Ihrem Produkt passenden Informationen zu finden sind.
Das Gefahrstoffkataster beinhaltet für jeden Stoff Angaben zu Verwendungsbereichen, verwendeten Mengen, Einstufung und Kennzeichnung, Gefährdungspotenzial sowie einsatzbezogenen Arbeitsplätzen. Mindestens folgende Angaben müssen enthalten sein:
Gemäß § 6 Absatz 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist jedes Unternehmen verpflichtet, ein Verzeichnis aller im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen – das sogenannte Gefahrstoffkataster. Erfasst werden nicht nur Produktionsrohstoffe, sondern auch alltägliche Hilfsmittel wie Reinigungs- oder Desinfektionsmittel.
Ja, beide Begriffe werden synonym verwendet. Während "Gefahrstoffkataster" der gebräuchlichere Begriff ist, spricht die Gefahrstoffverordnung von einem Verzeichnis.
Es müssen mindestens die folgenden Angaben enthalten sein:
Die Verantwortung für die Erstellung liegt beim Arbeitgeber. Für die Erstellung kann er auch eine interne oder externe fachkundige Person beauftragen. Unternehmensintern übernimmst dies typischerweise der Gefahrstoffbeauftragte.
Das Kataster muss allen betroffenen Beschäftigten und ihrer Vertretung zugänglich sein.