
Regulatorische Anforderungen in der Türkei – sicherer Marktzugang mit lokaler Unterstützung
Mit der Einführung der KKDIK-Verordnung (vergleichbar mit der europäischen REACH-Verordnung) hat die Türkei ein anspruchsvolles Chemikalienrecht etabliert. Gleichzeitig regelt die SEA-Verordnung (türkisches Pendant zur CLP-Verordnung) die Einstufung, Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblätter (SDB) für gefährliche Stoffe und Gemische.
Eine Besonderheit: Sicherheitsdatenblätter dürfen nur durch in der Türkei registrierte, qualifizierte Fachkräfte erstellt oder gegengezeichnet werden. Dies bedeutet, dass selbst korrekt übersetzte und strukturierte Dokumente ohne lokale Unterstützung nicht den Anforderungen genügen. Zudem verlangt das türkische Recht bei Registrierungspflicht einen inländischen Ansprechpartner – insbesondere bei Stoffen, die unter KKDIK fallen. Unternehmen ohne Niederlassung in der Türkei benötigen daher einen lokalen Vertreter, z. B. im Rahmen einer Only-Representative-(OR)-Lösung.
asseso unterstützt Sie durch
- Erstellung und Prüfung von SDB nach SEA, inkl. Zusammenarbeit mit registrierten Fachkräften in der Türkei
- Beratung zur Stoffbewertung und Registrierungspflicht nach KKDIK
- Vermittlung eines zuverlässigen lokalen Partners
- Begleitung bei Kennzeichnung, Notifizierung und Behördenkontakt
Ihr Vorteil
- Sichere und formell korrekte Dokumentation durch lokale Expertise
- Zugang zum türkischen Markt ohne eigene Niederlassung
- Klar strukturierter, rechtskonformer Prozessablauf
- Vermeidung von Rückfragen und bürokratischen Hürden
Wir begleiten Sie kompetent durch den gesamten Prozess - sprechen Sie uns an.