CE-Elektrogeräte asseso AG

Mit asseso auf der sicheren Seite

Elektrogeräte unterliegen – je nach Bauart und Funktion – unterschiedlichen europäischen Richtlinien. Dazu zählen u. a. die Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU), die EMV-Richtlinie (2014/30/EU), die RoHS-Richtlinie (2011/65/EU), die Funkanlagenrichtlinie (2014/53/EU) sowie die Ökodesignrichtlinie (2009/125/EG).

Diese Richtlinien verpflichten Hersteller und Inverkehrbringer, das CE-Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen und die CE-Kennzeichnung anzubringen. Ohne abgeschlossenes Verfahren darf ein Elektrogerät innerhalb der EU nicht in Verkehr gebracht werden. Die Verantwortung für die CE-Kennzeichnung liegt beim Hersteller.

Risikobeurteilung – ein zentraler Baustein

Hersteller und Importeure tragen die Verantwortung für die Sicherheit ihrer Produkte. Ein wesentlicher Bestandteil der CE-Konformität ist daher die Risikobeurteilung .

Dabei sind alle potenziellen Risiken, die von einem Produkt ausgehen, zu berücksichtigen – etwa durch gefährliche Inhaltsstoffe, mechanische Gefährdungen oder elektrische Risiken. Die Anwendung harmonisierter Normen wird dringend empfohlen. Werden diese Normen eingehalten, kann eine Konformität mit den rechtlichen Anforderungen angenommen werden.

Konformitäts­bewertung – Schritt für Schritt

Die Konformitätsbewertung erfolgt in der Regel über das Verfahren der internen Fertigungskontrolle – wie in den einzelnen Rechtsvorschriften beschrieben:

  • Technische Dokumentation: inkl. Gerätebeschreibung, Zeichnungen, Risikobeurteilung, Normenübersicht und Prüfberichte
  • Fertigungsüberwachung: Sicherstellung der Übereinstimmung mit den relevanten Normen
  • CE-Kennzeichnung & Sicherheitshinweise: korrekte Anbringung auf Produkt und Verpackung
  • Konformitätserklärung: Erstellung und Archivierung der formellen EU-Konformitätserklärung

CE-Konformität aus einer Hand

Wir unterstützen Sie bei der gesetzeskonformen CE-Kennzeichnung Ihrer Elektrogeräte – ob punktuell oder als Full-Service-Dienstleistung. Unser Angebot umfasst:

  • die Plausibilisierung vorhandener Unterlagen und Prüfberichte,
  • die Koordination zusätzlicher Prüfungen,
  • die Risikobeurteilung gemäß den anzuwendenden Richtlinien,
  • die Zusammenstellung der technischen Dokumentation,
  • die Erstellung aller Kennzeichnungselemente und Sicherheitshinweise,
  • sowie die Ausarbeitung der EU-Konformitätserklärung.

So stellen Sie sicher, dass Ihre Produkte rechtssicher in der EU in Verkehr gebracht werden können – effizient, nachvollziehbar und normgerecht.