Gasgeräte - asseso AG

Definition

Gasgeräte sind Geräte, die gasförmige Brennstoffe verbrennen und für Kochen, Heizen, Warmwasserbereitung, Kühlung, Beleuchtung oder Waschen verwendet werden. Auch Regel-, Steuer- und Sicherheitsvorrichtungen für Gasgeräte sowie deren Unterbaugruppen gehören zu dieser PCK.

Besonderheit

Laut Verordnung (EU) 2016/426 müssen Gasgeräte Sicherheitsanforderungen erfüllen und die CE-Kennzeichnung tragen. Diese Verordnung gilt EU-weit und regelt Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen.

Wir bieten umfassende Beratung und Unterstützung bei der Einhaltung der EU-Vorschriften und deutschen Gesetze für Gasgeräte. Unser Service umfasst die Unterstützung bei der CE-Kennzeichnung, Durchführung von Sicherheitsprüfungen und die Erfüllung der spezifischen Anforderungen des GasgeräteDG.