
Definition
Behandelte Ware umfasst alle Erzeugnisse, die mit Biozidprodukt(en) behandelt wurden oder denen solche zugesetzt wurden. Die Biozide Wirkung ist nicht die primäre Funktion des Produkts. Dazu zählen beispielsweise Textilien und Türgriffe, denen Biozide zugesetzt wurden.
Besonderheit
Gemäß der EU-Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012 müssen Wirkstoffe, die in behandelten Stoffen oder Gemischen verwendet werden, zugelassen sein. Die Verordnung verlangt außerdem die deutliche Kennzeichnung der behandelten Produkte, einschließlich der verwendeten Wirkstoffe, und stellt sicher, dass sie keine unerwünschten Wirkungen auf die Gesundheit oder Umwelt haben.
Unser Team unterstützt Sie bei der Einhaltung dieser Vorschriften, von der korrekten Kennzeichnung bis zur technischen Dokumentation. Wir arbeiten eng mit Laboren und Behörden zusammen, um sicherzustellen, dass Ihre Produkte den rechtlichen Anforderungen entsprechen und sicher verwendet werden können.