
Mit der neuen Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 wird die Durchführung einer Risikobeurteilung zur verbindlichen Pflicht für alle Produkte – unabhängig davon, ob sie mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind. Während Risikobeurteilungen bislang vor allem im Kontext von CE-gekennzeichneten Produkten durchgeführt wurden, fordert die Produktsicherheitsverordnung nun explizit, dass für alle Produkte durch den Hersteller eine Risikobeurteilung durchgeführt werden muss. Als „Hersteller“ im Sinne der Verordnung gelten dabei auch Unternehmen, die Produkte unter eigenem Namen oder eigener Marke in der EU in Verkehr bringen, ohne diese selbst zu produzieren.
Die Risikobeurteilung ist ein systematischer Prozess zur Identifikation, Bewertung und gegebenenfalls Minimierung von Risiken, die mit einem Produkt über dessen gesamten Lebenszyklus hinweg verbunden sein können. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Produkte bei bestimmungsgemäßer sowie vorhersehbarer Verwendung keine Gefahr für die Gesundheit oder Sicherheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern darstellen.
Im Rahmen der Risikobeurteilung werden neben den produktspezifischen Gefährdungen auch Aspekte wie der vorgesehene Benutzerkreis, der Nutzungskontext sowie mögliche Wechselwirkungen mit anderen Produkten berücksichtigt. Dieser ganzheitliche Ansatz bildet die Grundlage für verantwortungsvolle Produktentwicklung und gesetzeskonforme Inverkehrbringung.
Unsere Unterstützung
asseso unterstützt Sie bei der strukturierten Durchführung von Risikobeurteilungen – unabhängig vom Produkttyp. Wir erstellen fundierte Risikobeurteilungen für einzelne Produkte oder entwickeln mit Ihnen gemeinsam einen systematischen Ansatz, um Ihr gesamtes Produktportfolio effizient und rechtskonform zu bewerten. Von der Risikoidentifikation über die Analyse bis hin zur vollständigen Dokumentation stehen wir Ihnen beratend oder operativ zur Seite.