asseso AG Aschaffenburg

Risikobeurteilung

gemäß Produktsicherheitsverordnung, Maschinenverordnung und weiterer Rechtstexte

Wir führen für Sie die systematische Risikobeurteilung durch, identifizieren potenzielle Gefahrenquellen
und erarbeiten konstruktive Lösungen zur Risikominimierung

So wird die Risikobeurteilung durchgeführt

1
Festlegung der Grenzen
2
Identifizierung der Gefährdungen
3
Risikoeinschätzung & -bewertung
4
Risikominderung
5
Dokumentation

Unsere Leistungen

Einzelprodukt-Risikobeurteilung

Für einzelne oder hochkomplexe Produkte

  1. Produktanalyse
    Detaillierte Analyse des individuellen Produkts

  2. Gefahrenidentifikation
    Identifikation aller möglichen Gefahren und Risiken für das Produkt

  3. Risikobeurteilung
    Bewertung und Dokumentation der Risiken mit Maßnahmen zur Risikominimierung

Ideal für: Neue oder hochkomplexe Produkte

Sortiment-Risikobeurteilung

Effiziente Lösung für Produktsortimente

  1. Produktgruppierung
    Produkte werden nach gemeinsamen Eigenschaften zu sinnvollen Gruppen zusammengefasst

  2. Gruppenanalyse
    Für jede Produktgruppe wird eine gemeinsame Risikobeurteilung durchgeführt

  3. Effiziente Dokumentation
    Alle Produkte einer Gruppe sind mit einer Risikobeurteilung abgedeckt

Vorteil: Erhebliche Zeit- und Kostenersparnis

Wann benötigen Sie eine Risikobeurteilung?

Die Pflicht zur Risikobeurteilung beschränkt sich nicht nur auf den Maschinenbau. Gemäß der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR), die seit Ende 2024 gilt, ist eine systematische Risikoanalyse für nahezu alle Verbraucherprodukte zwingend vorgeschrieben.

Hersteller müssen Gefahren systematisch analysieren und minimieren. Nur durch diese fundierte Bewertung lassen sich die grundlegenden Sicherheitsanforderungen nachweisen.

Haben Sie Fragen, ob Ihr Produkt betroffen sein könnte?

Weitere Leistungen, die mit der Risikobeurteilung zusammenhängen

Anleitung

Wir erstellen für Sie rechtssichere Bedienungsanleitungen, die nicht nur normkonform, sondern auch benutzerfreundlich sind. Durch die präzise Aufbereitung von Warnhinweisen und Restrisiken stellen wir sicher, dass Ihre Anleitungen alle aktuellen Konformitätsvorgaben erfüllen.

CE-Konformität

Wir begleiten Sie sicher durch den gesamten Prozess der CE-Kennzeichnung. Wir identifizieren die für Ihr Produkt relevanten EU-Vorschriften, führen die notwendige Risikobeurteilung durch und erstellen die vollständige Technische Dokumentation.

FAQ zur Risikobeurteilung

Eine Risikobeurteilung ist zwingend vorgeschrieben, bevor ein Produkt auf dem EU-Markt bereitgestellt oder eine Maschine in Betrieb genommen wird. Dies gilt für Neukonstruktionen, den Eigenbau sowie bei wesentlichen Veränderungen an Anlagen. Besonders wichtig: Die neue Produktsicherheitsverordnung weitet diese Pflicht nun auf nahezu alle Verbraucherprodukte aus. Damit ist die Risikobeurteilung die unverzichtbare rechtliche Basis für Ihre Konformitätserklärung und den Nachweis, dass Ihr Produkt den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht.

Verantwortlich ist grundsätzlich der Hersteller oder derjenige, der als solcher auftritt (z. B. Importeure aus Nicht-EU-Ländern oder Betreiber bei wesentlichen Umbauten). Die Durchführung kann an externe Experten delegiert werden, die rechtliche Gesamtverantwortung verbleibt jedoch beim Inverkehrbringer.

Ohne eine fundierte Risikobeurteilung ist die technische Dokumentation unvollständig. Dies führt zum Erlöschen der Marktfähigkeit, kann hohe Bußgelder nach sich ziehen und im Schadensfall zu massiven Haftungsrisiken für die Geschäftsführung führen.

Die zentrale fachübergreifende Norm ist die EN ISO 12100. Je nach Produkt kommen produktspezifische Fachnormen (C-Normen) hinzu. Zudem müssen die Anforderungen aktueller EU-Verordnungen, wie die neue Produktsicherheitsverordnung, zwingend berücksichtigt werden.