Die Darstellung und Nachweisführung der Stoffidentität ist eine große Herausforderung für viele Unternehmen. Dabei sind auch die verschiedenen Stoffdefinitionen unter REACH zu berücksichtigen.
Die Nachweisführung mittels geeigneter Analysen ist eine Grundanforderung für die Durchführung einer erfolgreichen REACH-Registrierung.
Der ECHA-Account ist korrekt und vollständig zu erstellen. Unternehmensdaten und Registrierungsinformationen müssen stets aktuell gehalten werden.
Das Anfrageverfahren ist der erste Schritt zur Registrierung. Hier wird die Stoffidentität abgebildet und eine Zuordnung zur späteren Registrierung (durch ECHA) vorgenommen. Wir erstellen für Sie das Dossier zur Einreichung bei der ECHA.
Das REACH-Registrierungsdossier enthält alle benötigten Informationen für die entsprechende Registrierung innerhalb der gemeinsamen Einreichung. Dazu zählen unter anderem Verwendungszwecke, der Mengenbereich oder die Einstufung.
Da es für eine durchgeführte REACH-Registrierung kein Zertifikat gibt, ist eine nachvollziehbare Dokumentation zu erstellen. Diese wird als Nachweis für Behörden und gewerbliche Abnehmer benötigt.
Wir erstellen und aktualisieren Ihre Sicherheitsdatenblätter. Durch unsere langjährige Erfahrung im Chemikalienrecht und in der Gefahrstoffbewertung helfen wir Ihnen schnell, zuverlässig und termingerecht.
Wir führen für Sie die Poison Centre Notification (PCN) durch und sorgen dafür, dass über den UFI-Code die zu Ihrem Produkt passenden Informationen zu finden sind.
Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 gilt als eines der umfassendsten und komplexesten Regelwerke der Europäischen Union. Ziel ist der Schutz von Mensch und Umwelt durch die sichere Verwendung von Chemikalien. Im Zentrum steht die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Stoffen – verbunden mit einem umfangreichen Pflichtenpaket für Unternehmen entlang der Lieferkette.
Durch eine REACH-Registrierung kommen i.d.R. Hersteller und Importeure ihrer gesetzlichen Pflicht nach, importierte und/oder hergestellte Stoffe gemäß der REACH-VO bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu registrieren. Eine Zertifizierung kann einen Teilprozess der Konformitätsbewertung eines Produktes oder eines anderen Nachweises zur Einhaltung einer vorgegebenen Anforderung oder Norm darstellen. Zumeist sind Zertifizierungen befristet und werden von akkreditierten (privatwirtschaftlichen) Zertifizierungsstellen vergeben.
Es werden Stoffe, Stoffe in Gemischen oder in Einzelfällen auch Stoffe in Erzeugnissen registriert. Dabei handelt es sich nicht um fertige Produkte (Erzeugnisse), sondern nur um deren chemische Inhaltsstoffe bzw. Bestandteile. Marken oder Unternehmen können im Sinne von REACH nicht registriert werden.
Solange keine Ausnahme existiert, müssen diejenigen (Inhalts-)Stoffe registriert werden, die pro Kalenderjahr in Mengen von einer Tonne oder mehr hergestellt oder importiert werden.
Zusammenstellung von Stoffinformationen zumeist in Form von vorgegebenen Prüfberichten und Prozessbeschreibungen. Erstellung eines Anfragedossiers mittels IUCLID Software. Erwerb eines Letter of Access, Beitritt in eine gemeinsame Einreichung (Joint Submission), Einreichung eines Registrierungsdossiers, Entrichtung der Registrierungsgebühr, Erhalt der Registrierungsnummer.
Kosten entstehen i.d.R. gegenüber folgenden Stellen:
Folgekosten entstehen bei der Änderung der Registrierungsmenge. Diese sind anteilige ECHA-Gebühren, LoA-Kosten und ggf. Kosten für Dienstleister.
Um Informationen zu chemischen Daten, dem Tonnageband oder zum Unternehmen zu ändern, ist das Registrierungsdossier ohne unangemessene Verzögerung zu aktualisieren. (administrative Aktualisierung – 3 Monate; komplexe Aktualisierung – 3, 6 oder 9 Monate)
In bestimmten Fällen ist dies vorgesehen. Diese Fälle sind in einer Praxisanleitung der ECHA beschrieben.