
Im Notfall zählt jede Sekunde – insbesondere bei chemischen Produkten mit Gesundheitsgefahren. Daher schreibt Abschnitt 1.4 des Sicherheitsdatenblattes (SDB) die Angabe einer Notrufnummer vor, unter der fachkundige Auskünfte zu Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeholt werden können.
Die Anforderungen an diese Notrufnummer variieren innerhalb der EU
In vielen Mitgliedsstaaten ist die Angabe einer behördlich benannten Stelle (Appointed Body) verpflichtend. Voraussetzung ist, dass die vollständigen Produktinformationen, inklusive Rezeptur, der benannten Stelle vorliegen – meist im Rahmen einer vorherigen PCN-Meldung oder eines Vertragsabschlusses.
In Deutschland empfehlen wir die Verwendung der Telefonnummer eines der Giftinformationenzentren. Wir arbeiten dort eng mit dem Giftinformationszentrum in Mainz zusammen und finden je nach Sortimentsgröße die passende Lösung für Sie.