
CE-Kennzeichnung für Spielzeug – sicher in den Markt mit asseso
Spielzeug unterliegt in der Europäischen Union der Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug. Hersteller sind verpflichtet, das CE-Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen und die CE-Kennzeichnung sichtbar am Produkt anzubringen.
Diese Richtlinien verpflichten Hersteller und Inverkehrbringer, das CE-Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen und die CE-Kennzeichnung anzubringen. Ohne abgeschlossenes Verfahren darf ein Elektrogerät innerhalb der EU nicht in Verkehr gebracht werden. Die Verantwortung für die CE-Kennzeichnung liegt beim Hersteller.
Spielzeug – oder nicht?
Zunächst ist zu prüfen, ob ein Produkt unter die Definition von Spielzeug im Sinne der Richtlinie fällt. Zusätzlich spielt es eine Rolle, ob das Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist, da für diese Altersgruppe besondere Sicherheitsanforderungen gelten.
Häufig auftretende Abgrenzungsfragen:
- Gilt ein Produkt als Spielzeug oder Dekorationsartikel
- Fällt Tierspielzeug in den Anwendungsbereich der Richtlinie?
- Wann gilt eine Luftmatratze als Wasserspielzeug?
Wir unterstützen Sie bei der sicheren und rechtlich korrekten Einordnung Ihrer Produkte.
Risikobeurteilung – normgerecht & nachvollziehbar
Hersteller und Importeure sind für die Sicherheit ihrer Spielzeuge verantwortlich. Ein zentrales Element der Konformitätsbewertung ist daher die Risikobeurteilung. Diese umfasst die Prüfung
- physikalischer und mechanischer Eigenschaften,
- Entflammbarkeit,
- chemischer Zusammensetzung,
- elektrischer Sicherheit (bei elektronischem Spielzeug)
- Hygieneanforderungen
Zur Bewertung werden die harmonisierten Normen der Reihe DIN EN 71 sowie bei elektrischem Spielzeug die EN 62115 herangezogen.
Konformitätsbewertung – Schritt für Schritt
Die Konformitätsbewertung erfolgt meist nach dem Verfahren der internen Fertigungskontrolle (Anhang II Modul A, Beschluss Nr. 768/2008/EG). Dieses umfasst
- Die Zusammenstellung der technischen Dokumentation (Produktbeschreibung, Konstruktionszeichnungen, Sicherheitsbewertung, Prüfergebnisse, Normenübersicht)
- die Überwachung des Fertigungsprozesses (Sicherstellung der Übereinstimmung mit den angewandten Normen)
- sowie Ausstellung der EU-Konformitätserklärung
- die Anbringung der CE-Kennzeichnung und gesetzlich geforderten Hinweise
CE-Konformität für Spielzeug in sicheren Händen
Wir unterstützen Sie bei der CE-Kennzeichnung von Spielzeugprodukten – in Teilbereichen oder im vollständigen Prozess. Dazu zählen:
- Plausibilisierung vorhandener Unterlagen und Prüfberichte
- Beauftragung und Koordination externer Prüfungen
- Durchführung Risikobeurteilung
- Erstellung der technischen Dokumentation und
- Kennzeichnungselemente
- Ausarbeitung der EU-Konformitätserklärung
Mit unserer Unterstützung erfüllen Sie die Anforderungen der Spielzeugrichtlinie rechtssicher, vollständig und nachvollziehbar.