asseso AG Aschaffenburg

CE-Konformität

für Elektrogeräte, Maschinen, Spielzeug und mehr

CE ist das Ergebnis eines strukturierten Konformitätsprozesses.
Wir unterstützen Sie dabei mit fachkundiger Expertise, damit Ihr Produkt rechtssicher auf den Markt kommt:
Bei der Risikobeurteilung, Bedienungsanleitung und finalen Konformitätserklärung.

Der CE-Prozess im Überblick

1
Produktkategorisierung
2
Produktprüfung
3
Technische Dokumentation
4
Konformitätserklärung

Unsere CE-Leistungen

Produktkategorisierung

Im Rahmen der Produktkategorisierung ermitteln wir präzise, welche EU-Vorgaben für Ihr Vorhaben relevant sind, um von Beginn an das richtige rechtliche Fundament zu legen.

Produktprüfung

Sollten spezifische Nachweise erforderlich sein, koordinieren oder begleiten wir die Durchführung von Produktprüfungen, um die Einhaltung technischer Grenzwerte und Sicherheitsstandards objektiv zu belegen.

Risikobeurteilung

Wir führen für Sie die systematische Risikobeurteilung durch, identifizieren potenzielle Gefahrenquellen und erarbeiten konstruktive Lösungen zur Risikominimierung.

Anleitung

Parallel dazu erstellen wir eine normgerechte Bedienungsanleitung, die Ihre Anwender sicher durch den Betrieb führt und Sie vor den Folgen von Instruktionsfehlern schützt.

Konformitätserklärung

Als finalen Schritt bereiten wir die rechtsverbindliche Konformitätserklärung für Sie vor, mit der Sie offiziell die Konformität Ihres Produktes bestätigen.

CE-Kennzeichnung

Den sichtbaren Abschluss bildet die CE-Kennzeichnung, mit der wir Ihr Produkt gemeinsam zur Marktreife führen und den freien Warenverkehr in der gesamten EU ermöglichen.

Wann benötigen Sie eine Konformitätserklärung?

Sie benötigen eine Konformitätserklärung, sobald Ihr Produkt in den Anwendungsbereich einer oder mehrerer EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften fällt (z. B. Maschinen, Spielzeug oder Elektronik) und auf dem europäischen Binnenmarkt bereitgestellt wird. Die Erklärung muss zwingend vorliegen, bevor das Produkt erstmals in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird. Ein oft unterschätzter Fall tritt zudem bei der sogenannten wesentlichen Veränderung ein, wenn bestehende Produkte so tiefgreifend umgebaut werden, dass sie rechtlich als neues Produkt gelten und somit ein komplett neues Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen müssen.

Haben Sie Fragen, ob Ihr Produkt betroffen sein könnte?

Weitere Dienstleistungen, die mit CE-Produkten zusammenhängen

Risikobeurteilung

Wir führen für Sie die systematische Risikobeurteilung durch, identifizieren potenzielle Gefahrenquellen und erarbeiten konstruktive Lösungen zur Risikominimierung.

Anleitung

Wir erstellen für Sie rechtssichere Bedienungsanleitungen, die nicht nur normkonform, sondern auch benutzerfreundlich sind. Durch die präzise Aufbereitung von Warnhinweisen und Restrisiken stellen wir sicher, dass Ihre Anleitungen alle aktuellen Konformitätsvorgaben erfüllen.

Wir unterstützen Sie bei folgenden CE-Produkten

  • Elektrogeräte gemäß der Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU), EMV-Richtlinie (2014/30/EU) und RoHS-Richtlinie (2011/65/EU)
  • Batterien gemäß der Batterieverordnung (2023/1542)
  • Maschinen gemäß der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) bzw. der neuen Maschinenverordnung (EU 2023/1230)
  • Funkanlagen gemäß der Funkanlagenrichtlinie (2014/53/EU) und RoHS-Richtlinie (2011/65/EU)
  • Bauprodukte gemäß der Bauproduktenverordnung (EU 305/2011)
  • Spielzeug gemäß der Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG)
  • Düngeprodukte gemäß der EU-Düngeprodukteverordnung (EU 2019/1009)
  • Persönliche Schutzausrüstung gemäß der PSA-Verordnung (EU 2016/425)

FAQ zur CE-Konformität

Die CE-Kennzeichnung ist kein Qualitätssiegel, sondern ein rechtlich vorgeschriebenes Zeichen. Damit erklärt der Hersteller oder sein Bevollmächtigter rechtsverbindlich, dass das Produkt alle geltenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der relevanten EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften erfüllt.

Die Verantwortung liegt allein beim Hersteller. Wenn Sie Produkte unter Ihrem Namen oder Ihrer Marke in Verkehr bringen, gehen diese Pflichten auf Sie als Quasi-Hersteller über.

In den meisten Fällen dürfen Hersteller die Konformität in Eigenregie erklären. Nur bei besonders sicherheitsrelevanten Produkten ist die Einschaltung einer „Benannten Stelle“ vorgeschrieben.

Die vollständige technische Dokumentation muss in den meisten Fällen ab dem Zeitpunkt, an dem das letzte Exemplar des Produkts in den Verkehr gebracht wurde, mindestens 10 Jahre lang für die Behörden bereitgehalten werden.