
Kennzeichnung von Bauprodukte – ein Sonderfall im Produktrecht: CE, Ü oder gar kein Zeichen?
Bauprodukte nehmen innerhalb der europäischen Produktregulierung eine besondere Stellung ein. Sind die Produkte von einer harmonisierten Norm (hEN) erfasst oder wird eine Europäische Technische Bewertung (ETA) ausgestellt, dann muss für die Produkte eine Leistungserklärung (DOP) gemäß der EU-Bauproduktenverordnung (neue EU-BauPVO (EU) 2024/3110) ausgestellt werden.
Wird eine DOP erstellt, müssen die Bauprodukte mit CE gekennzeichnet werden. Liegt keine dieser beiden Voraussetzungen vor, darf das Produkt kein CE-Zeichen tragen.
Für Bauprodukte ohne DOP und CE kommt das nationale Baurecht zum Tragen. Die entsprechenden Anforderungen finden sich in Deutschland den Landesbauordnungen, die auf die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) Bezug nehmen. In Deutschland kann dies zur Kennzeichnung mit dem Ü-Zeichen und Ausstellung nationaler Verwendbarkeitsnachweise (abZ, abP, ZiE) führen.
Einige einfache Bauprodukte unterliegen weder der CE- noch der Ü-Kennzeichnungspflicht. Für sie gelten ggf. normseitige Kennzeichnungssymbole und gesetzliche Mindestangaben, jedoch keine formalen Nachweiszeichen.
In der Praxis führt dies häufig zu Unsicherheiten. Wir von asseso unterstützen Sie dabei, die richtige Einordnung vorzunehmen und geben Ihnen Klarheit bei der Bewertung Ihrer Produkte.
Leistungsbeständigkeit – Nachweis mit Anspruch
Ein weiteres zentrales Element im Bauproduktenrecht ist der Nachweis der Leistungsbeständigkeit. Dabei geht es nicht nur um das Erfüllen gesetzlicher Mindeststandards, sondern um konkrete Leistungsmerkmale, die je nach Verwendungszweck des Produkts normativ vorgegeben sind – zum Beispiel Festigkeit, Brandverhalten oder Wärmedämmung.
Diese Eigenschaften müssen in aller Regel durch Laborprüfungen nachgewiesen werden. Entscheidend ist dabei immer, für welche Anwendungen das Bauprodukt vorgesehen und geeignet ist (Einbausituation). Die ermittelten Informationen fließen in die technische Dokumentation ein, auf deren Grundlage entweder eine DOP (bei harmonisierten Bauprodukten) oder ein nationaler Verwendbarkeitsnachweis ausgestellt wird.
In vielen Fällen müssen dabei benannte Stellen oder akkreditierte Prüflabore in die Verfahren einbezogen werden, um die Nachweise rechtskonform zu erbringen.
asseso – Ihr Partner für Konformität, Nachweise und Dokumentation
Wir stehen Ihnen entlang des gesamten Prozesses zur Seite – ob bei einzelnen Fragestellungen oder als Full-Service-Partner.
Wir prüfen vorhandene Dokumente, strukturieren und koordinieren den Ablauf, beauftragen erforderliche Prüfungen, erstellen technische Unterlagen und kümmern uns um die Kennzeichnung von Produkt und Verpackung. Ebenso übernehmen wir die Ausarbeitung Ihrer Leistungserklärung oder die Erstellung eines nationalen Nachweises zur Verwendbarkeit.
Kurz gesagt: Wir bringen Ihre Bauprodukte rechtskonform, sicher und nachvollziehbar auf den Markt – mit Erfahrung, Systematik und einem tiefen Verständnis für die regulatorischen Besonderheiten im Bauwesen.