
Definition
Entwaldungsfreie Produkte sind Erzeugnisse, deren Ausgangsstoffe aus land- oder forstwirtschaftlicher Produktion stammen und bei deren Gewinnung nachweislich keine Entwaldung oder Waldschädigung erfolgt ist. Dazu gehören insbesondere Rohstoffe wie Holz, Soja, Kaffee, Kakao, Rindfleisch, Palmöl und Kautschuk sowie daraus hergestellte Produkte wie Möbel, Verpackungen, Lederwaren oder Papiererzeugnisse.
Besonderheit
Mit der neuen Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) wird die Marktteilnahme an der EU verpflichtend an die Geolokalisierung des Ursprungs und den Nachweis entwaldungsfreier Produktion geknüpft. Der Geltungsbeginn der Verordnung ist der 30.12.2025.
Unternehmen, die betroffene Produkte in Verkehr bringen oder exportieren, müssen ein Sorgfaltspflichtsystem (Due Diligence) einführen und dokumentieren. Dieses umfasst u. a.:
- Geokoordinaten der Produktionsfläche
- Herkunftsland und Nachweis des legalen Einschlags
- Prüfung auf Risiko von Entwaldung
- Risikoanalyse und Risikominderung
- Abgabe einer Sorgfaltserklärung über das EU-Portal
Die Anforderungen gelten für Rohmaterialien ebenso wie für verarbeitete Erzeugnisse (z. B. Holzmöbel, Schokolade, Lederwaren). Auch Warenbewegungen innerhalb bestehender Lieferketten – sowohl Importe als auch Exporte – fallen unter den Anwendungsbereich der Verordnung. Verstöße können zu Marktverboten und empfindlichen Strafen führen.