- asseso AG

Definition

Einwegkunststoffprodukte sind zu einmaliger Verwendung und anschließender Entsorgung bestimmt. Darunter fallen beispielsweise Lebensmittelverpackungen, Tüten, Besteck oder Wattestäbchen.

Besonderheit

Die Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt regelt die Reduzierung und den Verbot von Einwegkunststoffprodukten, die einen erheblichen Einfluss auf die Umwelt haben. Die Richtlinie zielt darauf ab, die Verschmutzung durch Plastik zu verringern, indem bestimmte Einwegprodukte verboten werden und die Hersteller insbesondere durch Anforderungen an Recycling und Abfallmanagement zur Verantwortung gezogen werden.

Wir bieten Unterstützung bei der Einhaltung der Einwegkunststoffrichtlinie, einschließlich der Beratung zu verbotenen Produkten, Entwicklung umweltfreundlicher Alternativen und Umsetzung von Recyclingmaßnahmen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu helfen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und umweltfreundliche Lösungen zu finden.